Wenig Geld, trotzdem Kultur
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FAQ

Wer kann Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden werden?

Alle, die im Stadtkreis Baden-Baden wohnen und über wenig Geld verfügen, können Gast der KULTURLOGE Baden-Baden werden. Beispielsweise Sozialhilfeempfänger, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Bezügen oder chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Wohngruppen.

 

Wie kann ich Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden werden?

Bei vielen Baden-Badener sozialen Institutionen und Einrichtungen erhalten Sie den Anmeldeantrag, den Sie ausgefüllt und unterschrieben dort persönlich wieder abgeben. Sie können den Antrag auch herunterladen, ausdrucken und bequem zu Hause ausfüllen. Den Antrag geben Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner einer sozialen Einrichtung ab.

 

Warum kann ich mich nicht direkt bei der KULTURLOGE Baden-Baden anmelden?

Es ist der KULTURLOGE Baden-Baden besonders wichtig, niemanden bloßzustellen oder zu beschämen. Die sozialen Institutionen kennen Ihre finanzielle Situation durch persönliche Vorstellung oder lernen diese kennen. Eine Prüfung Ihrer Bedürftigkeit kann die KULTURLOGE Baden-Baden leider nicht leisten.

 

Was kostet mich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden der Besuch von Kulturveranstaltungen?

Nichts. Die von den Veranstaltern der KULTURLOGE zur Verfügung gestellten Karten, sind für registrierte Kulturgäste der KULTURLOGE Baden-Baden kostenlos.

 

Darf ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden angeben, welche Veranstaltungen ich bevorzuge?

Ja. Im Anmeldeantrag können Sie die Veranstaltungen ankreuzen, die Ihren Interessen entsprechen.

 

Erhalte ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden einen Ausweis zur Legitimation?

Nein. Die KULTURLOGE Baden-Baden legt besonderen Wert darauf, dass es keine Stigmatisierung der Kulturgäste geben kann. Deshalb werden die vermittelten Karten auf Ihren Namen an der Abend- bzw. Tageskasse hinterlegt.

 

Kann ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden eine Begleitperson zu den Veranstaltungen mitnehmen?

Ja. Nach vorheriger Absprache mit der KULTURLOGE Baden-Baden kann Ihnen eine weitere kostenlose Karte für Ihre Begleitung zur Verfügung gestellt werden.

 

Wo kann ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden die an mich vermittelten Karten abholen?

Die Karten sind an der Tages- bzw. Abendkasse des jeweiligen Veranstalters auf Ihren Namen hinterlegt und Sie können diese dort ca. eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn entgegennehmen.

 

Wie viele Veranstaltungen darf ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden pro Monat besuchen?

Hier gibt es keine Vorgabe. Es wird von der KULTURLOGE Baden-Baden aber darauf geachtet, dass die Kartenzuweisung nach objektiven Kriterien erfolgt. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt. Möglichst viele Menschen sollen in den Genuss kultureller Veranstaltungen kommen.

 

Kann ich als Kulturgast der KULTURLOGE Baden-Baden meine Kinder zu Kulturveranstaltungen mitnehmen?

Das kommt auf die Art der Veranstaltung und das Kartenkontingent an. Je nach Alter der Kinder werden wir Ihnen in einem persönlichen Telefongespräch geeignete Karten anbieten und die Details besprechen.

 

Wie lange kann ich als Kulturgast das Angebot der KULTURLOGE Baden-Baden in Anspruch nehmen?

Solange keine wesentliche Besserung Ihrer finanziellen Situation eintritt, können Sie das Angebot der KULTURLOGE Baden-Baden weiter in Anspruch nehmen.

 

Wie werden Spendengelder an den Verein KULTURLOGE Baden-Baden verwendet?

Zuwendungen werden nur für satzungsgemäße Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 08 Abgabenordnung verwendet. Der Verein KULTURLOGE Baden-Baden ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts von der Körperschaftssteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Spendenquittungen) auszustellen.

 

Kann ich eine Spende an den Verein KULTURLOGE Baden-Baden steuerlich geltend machen?

Ja. Die KULTURLOGE Baden-Baden verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Gern stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck” auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck” das Wort „Spende” zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der KULTURLOGE Baden-Baden ein. Details hierzu finden Sie unter Spenden.

 

Wie kann ein Kulturveranstalter der KULTURLOGE Baden-Baden Eintrittskarten zur Verfügung stellen?

Egal, ob Sie uns regelmäßig oder nur sporadisch Eintrittskarten zur Verfügung stellen möchten – unsere Kulturgäste werden Ihnen dankbar sein. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@kulturloge-baden-baden.de. Wir melden uns dann bei Ihnen.

 

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